Der VRR hatte den Vertrag mit der Bahn Mitte Juni 2008 aufgrund von groben Vertragsverletzungen beim Sicherheitsservice fristlos gekündigt. Zudem hatte der VRR Qualitätsmängel beim Wagenmaterial und der Pünktlichkeit der DB-Züge beklagt.
Die Entscheidung des Gerichts hat grundsätzliche Bedeutung, da weitere Verkehrsverbünde ebenfalls mit der Leistung der Bahn unzufrieden sind und für ihr Vorgehen den Spruch in Gelsenkirchen abgewartet hatten. Nach einem Sieg des VRR hätte die Bahn mit weiteren Kündigungen rechnen müssen.
Vertreter DB NRW
REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER (Berlin): Dr. Olaf Reidt; Associate: Dr. Matthias Diehr
Vertreter VRR
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK (Düsseldorf): Dr. Ute Jasper; Associate: Dr. Cristina Tinkl
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Karsten Herfort (Vorsitzender Richter)
Heuking ist auch in anderen Fällen schon für den VRR tätig geworden. So beriet die Kanzlei das Verkehrsunternehmen beispielsweise bei der Vergabe für das Maas-Rhein-Lippe-Netz an den Nahverkehrsdienstleister Rhenus Keolis.
Auch Redeker war schon häufiger für die DB Regio und deren Töchter tätig, insbesondere bei SPNV-Verträgen und SPNV-Ausschreibungen.