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DB Regio gewinnt Streit mit VRR

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Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) muss 112 Millionen Euro an die Bahntochter DB Regio NRW zurückzahlen. Im Streit um die Kündigung des größten deutschen Regionalverkehrsauftrags hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Ende Dezember der Deutschen Bahn Recht gegeben. Demnach war der VRR nicht berechtigt, seine Zahlungen aufgrund von Qualitätsmängeln im Zugangebot zurückzuhalten. Das Gericht stellte fest, dass der bestehende Vertrag von beiden Vertragspartnern weiter zu erfüllen sei. Weder das europäische Beihilferecht noch das nationale Preisrecht seien auf Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) anwendbar. Die Kündigung ist somit mangels Rechtsgrundlage unwirksam.

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Der VRR hatte den Vertrag mit der Bahn Mitte Juni 2008 aufgrund von groben Vertragsverletzungen beim Sicherheitsservice fristlos gekündigt. Zudem hatte der VRR Qualitätsmängel beim Wagenmaterial und der Pünktlichkeit der DB-Züge beklagt.

Die Entscheidung des Gerichts hat grundsätzliche Bedeutung, da weitere Verkehrsverbünde ebenfalls mit der Leistung der Bahn unzufrieden sind und für ihr Vorgehen den Spruch in Gelsenkirchen abgewartet hatten. Nach einem Sieg des VRR hätte die Bahn mit weiteren Kündigungen rechnen müssen.

Vertreter DB NRW

REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER (Berlin): Dr. Olaf Reidt; Associate: Dr. Matthias Diehr

Vertreter VRR

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK (Düsseldorf): Dr. Ute Jasper; Associate: Dr. Cristina Tinkl

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Karsten Herfort (Vorsitzender Richter)

Heuking ist auch in anderen Fällen schon für den VRR tätig geworden. So beriet die Kanzlei das Verkehrsunternehmen beispielsweise bei der Vergabe für das Maas-Rhein-Lippe-Netz an den Nahverkehrsdienstleister Rhenus Keolis.

Auch Redeker war schon häufiger für die DB Regio und deren Töchter tätig, insbesondere bei SPNV-Verträgen und SPNV-Ausschreibungen.

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