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Der Frieden kam (fast) ohne Anwälte

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  • JUVE

Die Geschichte erinnert ein bisschen an die Kindertage. An das große Familienfest, bei dem alle zusammenkommen könnten,

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um gemeinsam eine gute Zeit zu haben. Doch dann bricht der Streit aus, weil jeder meint, der andere wolle sich das größere

Stück vom Kuchen nehmen – oder den höheren Geldbetrag von Tante Ida. Am Ende gehen alle angesäuert nach Hause, man

streitet sich über geraume Zeit hinweg, bis sich einige Onkel an einen Tisch setzen und eine Lösung finden.

Die Onkel waren in diesem Fall die Board of Airline Representatives in Germany (Barig), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher

Luftfahrtunternehmen (ADL), die Deutsche Lufthansa AG und die Flughafen Düsseldorf GmbH. Der Kuchen, um den es ging,

waren die Flughafengebühren, etwa Start- und Landeentgelte, die der Düsseldorfer Flughafen von den Airlines verlangte.

Über ein Jahr setzten sich die vier Beteiligten immer wieder zusammen, diskutierten die Möglichkeiten und legten die Ideen

ihren Betriebswirtschaftlern vor, besprachen sich mit den Aufsichtsräten oder Mitgliedern, um sich dann in eine neue

Verhandlungsrunde zu begeben. „Bis die Eckwerte standen waren keine Rechtsanwälte an den Verhandlungen beteiligt“, sagt

Martin Gaebges, Generalsekretär der Barig. „Sonst hätten wir es wahrscheinlich auch nicht hinbekommen. Schließlich werden

solche Dinge eher geregelt, wenn man Arbeitsgruppen klein hält.“ Nur bei den Formulierungen der Vereinbarungen, die am

25. Januar unterzeichnet wurden, standen dann die Hamburger Kanzlei Schierck & Bischloff für die ADL und Freshfields für

den Flughafen parat.

Dem vorausgegangen war ein vier Jahre währender Rechtsstreit. Und hier kommt der Rest der Familie ins Spiel: die

Fluggesellschaften Tyrolean Airways, Air France, Air Malta, SAS, Austrian Airlines, Aero Lloyd, Condor, Air Berlin, British

Airways und Hapag Lloyd beteiligt.

Interessant: Anwälte – eigentlich spezialisiert auf Streit – waren auch in den vier Jahren überwiegend nur Beiwerk. Zwar hatte

der Flughafen Düsseldorf die elf Airlines verklagt, weil sie die um 7,1 Prozent erhöhten Entgelte nicht oder nur unter

Vorbehalt bezahlt hatten. Doch auf die Klage folgte in den meisten Fällen nichts – und somit auch kaum Arbeit für das Gros

der Anwälte.

Vielmehr konzentrierte man die gerichtliche Auseinandersetzung auf die Hapag Lloyd, vertreten von Schierk & Bechtloff, und

die Lufthansa, vertreten von Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr Berlin. Für British Airways tauschten daneben deren

Vertreter Nörr Stiefenhofer Lutz mit den Flughafen-Anwälten noch einige Schriftsätze aus.

Das Pilotverfahren gegen die Hapag Lloyd GmbH entschied das LG Düsseldorf im Sommer 2001 erstinstanzlich zugunsten

des Flughafens. Begründung: Das geforderte Entgelt sei angemessen und der Flughafen müsse seine Kalkulationsgrundlage

nicht offen legen. Auch einen zweiten Prozess im Oktober 2001 entschied das LG zugunsten des Flughafens und gegen die

Lufthansa.

Hapag Lloyd ging in die zweite Runde. Lufthansa ebenso. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies beide Klagen des

Flughafens daraufhin ab. Das Gericht war der Argumentation der Airlines gefolgt, der Flughafen habe seine Kosten- und

Ertragslage nicht hinreichend dargelegt, so Wilmer Cutler. Die Revision wurde gar nicht mehr zugelassen, die dagegen

eingelegte Beschwerde des Flughafens blieb vor dem BGH erfolglos.

Das war aber am Ende auch unerheblich. Denn ADL, Barig und Lufthansa hatten sich ja bereits lange mit dem Flughafen

zusammengesetzt, um den Streit anders aus der Welt zu räumen. Dass an den Verhandlungen der Onkel kaum Anwälte

beteiligt waren, hält Uwe Erling von Nörr von der Sache her nicht für ungewöhnlich. Aufgrund der Zahl der beteiligten Köpfe

wäre es seiner Ansicht nach aber durchaus geboten gewesen. Es sei eben die Frage, wie viele Verhandlungspartner mit

unterschiedlichen Interessen man an einen Tisch lassen wolle.

Aber man hatte sich wenigstens geeinigt: Eine Erhöhung der Gebühren ab 2000 um 3,5 Prozent und eine rückwirkend ab 1.

Juni 2004 für vier Jahre geltende Entgeltrahmenvereinbarung kamen dabei heraus. Die Höhe der Flughafenentgelte wird

künftig an das Passagierwachstum gekoppelt. Für die Entwicklung der Entgelte wird bei einem jährlichen

Passagieraufkommen zwischen 14,3 und 17 Millionen ein gleich bleibender Referenzquotient (RQ) pro Passagier festgelegt,

also das maximal zulässige Durchschnittsentgelt aus allen genehmigungspflichtigen Entgeltarten pro Fluggast. Steigt die

Zahl der Passagiere auf über 17 Millionen p.a., sinken der RQ und damit die Entgelte. Fallen die Zahlen auf unter 14,3

Millionen p.a. wird der RQ entsprechend angehoben.

„Eine win-win-Situation für alle Beteiligten“, nennt Barig-Mann Gaebges die Vereinbarung. „Das ist in jeder Hinsicht eine

interessengerechte und vernünftige Risikoverteilung“, stimmt Flughafen-Anwalt Dr. Ludger Giesberts von Freshfields zu.

Bislang habe es jedes Jahr neue Diskussionen gegeben. Diese Vereinbarung stelle nun für die Flughafen ein richtiges Asset

dar, schließlich sei er in einem ganz wichtigen Bereich streitfrei gestellt. „Für Airlines stellen die Vereinbarungen

Planungssicherheit für die nächsten Jahre dar“, sagt Giesberts.

Die an den Gesprächen nicht unmittelbar beteiligten Fluggesellschaften und ihre Anwälte konnten ihre Zustimmung erklären –

damit sind auch sie von den Vereinbarungen betroffen. Aufgrund der Genehmigungspflicht der Flughafenentgelte musste die

Vereinbarung genehmigt werden. Dies geschah durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Flughafen und dem

Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW.

Die Klagen gegen die anderen Fluggesellschaften nimmt der Flughafen jetzt zurück. Damit ist erst einmal Ruhe eingekehrt.

Doch mit dem Vertrauen zwischen den Airlines und den Flughäfen sei es allgemein nicht weit her, sagt ein Anwalt. Es werde

künftig noch viel Ärger geben.

Also: Bis zum nächsten Familienfest. Vertreter Flughafen Düsseldorf

Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Dr. Ludger Giesberts; Associate: Dr. Christoph Sieberg (beide öffentliches

Wirtschaftsrecht)

Inhouse (Düsseldorf): Ulrich Hahn (Leiter der Rechtsabteilung), Andreas Klinger

Vertreter Deutsche Lufthansa

@Inhouse (Frankfurt/Köln):Stefan Klar (Federführung), Andreas Bulling (beide Commercial Airport Relations)

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr (Berlin): Dr. Natalie Lübben; Counsel: Rüdiger Schütt – gerichtliche

Auseinandersetzung

Vertreter Condor, Tyrolean Airways, Austrian Airlines

Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr (Berlin): Dr. Natalie Lübben; Counsel: Rüdiger Schütt

Vertreter British Airways

Nörr Stiefenhofer Lutz (München): Dr. Dieter Schenk, Associate: Uwe M. Erling (Luftverkehrsrecht)

Vertreter SAS

@CBH Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (Köln): Dr. Manfred Hecker

Vertreter Air France, Air Malta

Arnecke Siebold (Frankfurt): Christiane Leffers (Luftverkehrsrecht) – aus dem Markt bekannt

Vertreter Hapag Lloyd, Air Berlin, Aero Lloyd (bis Insolvenz)

Schierk & Bechtloff (Hamburg): Dr. Gudrun Bechtloff

Vertreter Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW

Inhouse (Düsseldorf): Stephan Röhrig, Rolf Steuber

Vertreter Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen

Inhouse (Bonn): Dr. Detlef Winter (Geschäftsführer)

Schierk & Bechtloff (Hamburg): Dr. Gudrun Bechtloff

Vertreter Board of Airline Representatives in Germany

@Inhouse (Frankfurt): Martin Gaebges (Generalsekretär)

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