Juve Plus Verdachtsberichterstattung

Der Spiegel erreicht mit Huth Dietrich Hahn wegweisendes Urteil beim Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit hinsichtlich der Verdachtsberichterstattung gestärkt: Das Gericht gab dem Spiegel-Verlag recht und hob eine Unterlassungsverfügung zur Berichterstattung über den Wirecard-Skandal auf.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Bundesverfassungsgericht hielt eine Verfassungsbeschwerde des Hamburger Medienunternehmens gegen zivilgerichtliche Entscheidungen für begründet. Das Oberlandesgericht München hatte dem Spiegel-Verlag untersagt, in der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal einen ehemaligen Manager namentlich zu nennen und unverpixelt abzubilden. Diese Entscheidung verletzte laut Bundesverfassungsgericht die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit (Az. 1 BvR 573/25, Rn. 1-64).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema