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Das Bundesverfassungsgericht hielt eine Verfassungsbeschwerde des Hamburger Medienunternehmens gegen zivilgerichtliche Entscheidungen für begründet. Das Oberlandesgericht München hatte dem Spiegel-Verlag untersagt, in der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal einen ehemaligen Manager namentlich zu nennen und unverpixelt abzubilden. Diese Entscheidung verletzte laut Bundesverfassungsgericht die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit (Az. 1 BvR 573/25, Rn. 1-64).