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Deutscher Käse kein Parmesan

Die Verwendung des Namens Parmesan für deutschen Reibekäse ist nicht zulässig. Der Begriff sei keine Gattungsbezeichnung, sondern ist als Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung 'Parmigiano Reggiano' anzusehen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Als Parmesan darf deshalb nur Käse vermarktet werden, der aus der norditalienischen Region um Parma und Bologna stammt. Die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wies der EuGH jedoch ab.

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Die in Deutschland vorhandenen Klagemöglichkeiten für die Schutzdurchsetzung geografischer Herkunftsangaben seien ausreichend. Die deutschen Behörden seien nicht aufgrund des Gemeinschaftsrechts dazu verpflichtet, für den Schutz ausländischer Bezeichnungen tätig zu werden. Die Einhaltung einer Spezifikation von ‚Schwarzwälder Schinken‘ müssen sie dagegen überwachen.

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