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Hoffenheim bekommt keine Neuauflage des Phantomtorspiels

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Das sogenannte Phantomtor-Spiel zwischen den beiden Fußball-Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim und Bayer Leverkusen wird nicht wiederholt. Dies entschied heute das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes.

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Das Gericht wies damit den Einspruch der Hoffenheimer gegen die Wertung des mit 1:2 verlorenen Spiels zurück. In der Partie flog ein Kopfball des Leverkuseners Stefan Kießling am Pfosten vorbei, gelangte aber durch ein Loch im Netz ins Tor. Der Schiedsrichter  entschied auf reguläres Tor.

Nach Ansicht des DFB-Sportgerichts handelte es sich bei dem zu Unrecht anerkannten Tor um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters Felix Brych. Diese Feststellung ist für das Urteil zentral. Liegt eine Tatsachenentscheidung vor, kann ein Sportgericht anders als bei einem Regelverstoß die Entscheidung nicht aufheben. Im aktuellen Fall hatte der Schiedsrichter Zweifel an dem Tor und versuchte, diese durch Nachfragen auszuräumen. Dies gelang letztlich zwar nicht, hebelt aber nicht den Status einer Tatsachenentscheidung aus. Daneben entfiel nach Ansicht des Gerichts auch der denkbare Einspruchsgrund, denn es handele sich nicht um ein unabwendbares Ereignis. Schließlich sei das Loch im Netz schon vor Spielbeginn da gewesen und nicht erst im Verlauf des Spiels entstanden, so das Gericht.

Insgesamt waren sechs Zeugen geladen: der vermeintliche Torschütze Kießling, Schiedsrichter Brych, seine beiden Assistenten sowie die beiden Hoffenheimer Platzwarte. Hoffenheim kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen und vor das DFB-Bundesgericht ziehen.

Vertreter TSG Hoffenheim
Knorz Schütz (Karlsruhe): Dr. Markus Schütz

DFB-Sportgericht
Hans Lorenz (Vorsitzender Richter), Dr. Anton Nachreiner (Vorsitzender des Kontrollausschusses)

Hintergrund: Hoffenheim setzte mit Markus Schütz auf ihren ständigen Berater. Der Karlsruher Anwalt war in seiner Karriere zunächst Richter und später Justiziar sowie Referatsleiter im baden-württembergischen Staatsministerium. Dann wechselt er als Richter an den Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe, wo er von 2004 bis 2006 arbeitete. Schließlich wechselte in der badischen Stadt zur Sozietät Knorz Schütz, wo er Namenspartner wurde und sich seither auf Sportrecht fokussiert.

Bayer Leverkusen verzichtete in dem Verfahren auf rechtlichen Beistand. Zu den engsten Beratern des Vereins zählt ansonsten der Münchner Sport- und Medienrechtsexperte Peter Duvinage.

Der Vorsitzender Richter des DFB-Sportgerichts, Hans Lorenz, ist im Hauptberuf Richter am Mainzer Landgericht. Er war erst Ende vergangener Woche als Vorsitzender Richter des DFB-Sportgerichts wiedergewählt worden. Dies war auch der Grund, warum die Verhandlung erst zehn Tage nach dem Spiel stattfand. Zwar galt seine Wiederwahl als sicher, dennoch wollte der DFB sie formal abwarten.  Am DFB-Sportgericht urteilte Lorenz zuletzt unter anderem auch in dem spektakulären Verfahren um das Chaosspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin im Frühjahr 2012. In dem Spiel hatten Düsseldorfer Fans kurz vor Abpfiff der Partie den Platz gestürmt, um den Aufstieg ihrer Mannschaft zu feiern. Erst nach längerer Unterbrechung und nachdem alle Zuschauer den Platz wieder verlassen hatten, konnten die restliche Spielzeit absolviert werden. Die Berliner legten Protest ein, aber auch in diesem Verfahren gab es kein Wiederholungsspiel. (René Bender)

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