Die Frauen wehrten sich mit der Klage gegen ihre Eingruppierung in Lohngruppen. Das Vergütungssystem setzt das Unternehmen seit dem vergangenen Jahr um: Ähnlich einem Tarifvertrag, werden die Mitarbeiter in fünf verschiedenen Lohngruppen eingruppiert. Allen Arbeitnehmern wurde nach der Umstellung der Vergütungsregelung zur Wahl gestellt, ob sie die geänderten Arbeitsverträge annehmen oder den alten Vertrag beibehalten.
Die Klägerinnen lehnten den Vertrag mit der Begründung ab, dass dieser sie als Frauen diskriminiere und pauschal schlechter eingruppieren würde als männliche Beschäftigte. Sie verlangten Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Unternehmen hingegen betonte, die Lohngruppen tätigkeitsbezogen entworfen zu haben. Das Gericht wies die Klage schließlich ab: Die Eingruppierung erfolge tätigkeitsbezogen, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sei nicht nachzuweisen.
In der Vergangenheit hatten es einige AGG-Klagen gegen Birkenstock gegeben, bei denen der Schuhhersteller unterlegen war. Sie bezogen sich im Unterschied zum aktuellen Verfahren auf die Vergütung in der Vergangenheit: Der Konzern hat eingeräumt, über Jahrzehnte hinweg in der Produktion Frauen schlechter als Männer bezahlt zu haben. Dabei habe es sich um „Altlasten aus der Vergangenheit“ gehandelt, von denen sich die 2013 angetretenen neuen Gesellschafter laut Medienberichten „in aller Klarheit“ distanzierten. Der Schuhhersteller muss den Frauen den aufgrund der Diskriminierung entgangenen Lohn nachzahlen. Das hatte im Mai dieses Jahres nach dem Arbeitsgericht Koblenz auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Leitsatzurteil bekräftigt (Az.: 5 Sa 436/13).
Vertreter Birkenstock
Vangard (Düsseldorf). Dr. Frauke Biester-Junker
Vertreter Klägerinnen
Dr. Anders & Peter (Bad Honnef): Michael Peter – aus dem Markt bekannt
Arbeitsgericht Koblenz, 11. Kammer
Tobias Mommer (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Vangard berät Birkenstock laufend, vor allem in konzernweiten Rechtsfragen, unter anderem zur Vergütung. Außerdem beriet Vangard in der Vergangenheit die Konzerntochter Alsa in Restrukturierungsfragen. Birkenstock vertraut weiterhin in arbeitsrechtlichen Fragen auch auf Tim Wybitul, Partner bei Hogan Lovells.
Rechtsanwalt Peter steht bei den Verfahren gegen Birkenstock regelmäßig auf Klägerseite. Er vertritt diese auch in den weiteren Parallelverfahren.