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Das Urteil des Landgerichts bedeutet, dass alternative E-Mail-Anbieter wie GMX und Web.de künftig gleichberechtigt in den Registrierungsprozess integriert werden müssen. Der Rechtsstreit wurde von 1&1 Mail & Media, der Muttergesellschaft von GMX und Web.de, vor zehn Monaten initiiert und zählt zu den ersten Verfahren, die auf Grundlage des Digital Markets Acts (DMA) geführt wurden.