Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, muss Apple 500 Millionen Euro zahlen, während auf die Facebook- und Instagram-Mutter Meta Strafzahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro entfallen.
Der Vorwurf der EU-Kommission gegen die US-Techgiganten: Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA). So hindere etwa Apple Entwickler daran, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des Apple-App-Stores hinzuweisen. Im Fall von Meta sieht die EU-Kommission einen Verstoß mit Blick auf dessen ‚Pay-or-Consent‘-Modell. Danach müssen Nutzer von Facebook und Instagram entweder ein kostenpflichtiges Abonnement für eine werbefreie Version abschließen oder aber der umfassenden Verarbeitung ihrer persönlichen Daten für eine kostenlose Version zustimmen.
Zuckerbrot und Peitsche
Dass sie in der Ausgestaltung dieses Modells einen DMA-Verstoß sieht, hatte die EU-Kommission Meta bereits im Juli vergangenen Jahres mitgeteilt. Eine daraufhin im November 2024 eingeführte nachgebesserte Version wird von den europäischen Wettbewerbshütern derzeit noch geprüft. Die gegen Meta verhängte Strafe beziehe sich entsprechend auf den Zeitraum des mutmaßlichen Rechtsverstoßes zwischen März 2024 und November 2024, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.
Demgegenüber soll der Facebook Marketplace künftig nicht mehr unter den DMA fallen, da er mit weniger als 10.000 gewerblichen Nutzern im vergangenen Jahr nicht mehr den dafür maßgeblichen quantitativen Schwellenwert erreicht.
EU zeigt Zähne
Mit den Strafzahlungen auf Grundlage des DMA schwingt die EU-Kommission ihr bisher schärfstes Schwert im Kampf gegen die Macht der Digitalkonzerne. Immerhin ermöglicht es der DMA der Kommission, Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Konzerne zu verhängen. Gemessen am Umsatz von Apple (rund 391 Milliarden US-Dollar in 2024) und Meta (rund 165 Milliarden US-Dollar in 2024) fallen die EU-Strafen daher vergleichsweise milde aus. Wie die EU-Kommission mitteilte, sei für deren Bemessung vor allem die Dauer des Verstoßes ausschlaggebend gewesen.
Viel schmerzhafter dürfte es für die als Gatekeeper designierten Unternehmen allerdings sein, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Meta und Apple verbleiben nun 60 Tage, um die Strafe zu zahlen und ihre Geschäftspraktiken zu ändern. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die EU weitere tägliche Strafzahlungen verhängen. Beide Unternehmen wollen gegen die Strafen vorgehen.
DMA wird zum geopolitischen Zankapfel
Auch bleibt abzuwarten, wie sich die Strafen auf die aktuellen Spannungen zwischen der EU und den USA auswirken werden. Denn bereits in der Vergangenheit richtete die US-Regierung unter Donald Trump wiederholt ausdrückliche Mahnungen an die EU, US-Unternehmen nicht zu behindern. So tauchte der DMA sogar auf der Liste nicht-tarifärer Handelshemmnisse auf, mit denen Trump im April die Sonderzölle von ursprünglich 20 Prozent auf Einfuhren aus der EU begründete. Ein Statement von Metas Politikchef Joel Kaplan schlägt in eben diese Kerbe: Brüssel zwinge den Konzern, sein „Geschäftsmodell zu ändern“ und erlege ihm damit faktisch einen „milliardenschweren Zoll“ auf.
Die EU setzt mit den verhängten Strafen jedenfalls ein deutliches Zeichen, dass sie trotz der anhaltenden Kritik aus den USA an einer strengeren Regulierung für Big-Tech-Unternehmen festhält.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Apple
Freshfields: Sascha Schubert, Merit Olthoff (beide Brüssel), Dr. Dominic Divivier (Düsseldorf), Winfred Knibbeler (Amsterdam; alle Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Meta
Freshfields: James Aitken, Sharon Malhi (beide London), Thomas Janssens, Tone Oeyen, Onno Brouwer (alle Brüssel), Dr. Thomas Lübbig (Berlin), Alvaro Pliego Selie (Amsterdam; alle Kartellrecht) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Mit zwei getrennten, standortübergreifenden Teams war Freshfields im vorliegenden Pionierfall gleich doppelt vertreten.
Die Mandatsbeziehung zwischen der Kanzlei und dem Facebook-Mutterkonzern Meta besteht schon mehrere Jahre und erstreckt sich nach JUVE-Informationen neben der breiten Beratung zur Plattformregulierung auch auf die Koordination und Abwehr deutscher Zivilverfahren, die sich gegen das US-Unternehmen richten.
Auch für Apple ist Freshfields schon lange als Stammberaterin gesetzt. Neben mehreren Patentprozessen setzte der Digitalkonzern in der Vergangenheit etwa auch im Steuerstreit mit der EU auf ein Freshfields-Team um den Brüsseler Partner Dr. Andreas von Bonin.