Juve Plus Apotheken-Marktplätze

DocMorris mit Raue und Winter in Grundsatzverfahren erfolgreich

Der Apotheken-Marktplatz von DocMorris ist mit dem Apothekenrecht vereinbar, urteilt der Bundesgerichtshof. Es ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zur Zulässigkeit des Vertriebs von Arzneimitteln über Online-Marktplätze.

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Das BGH-Urteil hat für den gesamten Apothekenmarkt eine grundsätzliche Bedeutung. Neben DocMorris betreiben auch Amazon oder Gesund.de Apotheken-Marktplätze. Bisher war eine für das Geschäftsmodell der Plattformen entscheidende Frage ungeklärt: Sind die Entgelte, die solche Plattformen erheben, mit den Vorgaben des Apothekenrechts vereinbar?

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