Der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln darf in Europa gesetzlich beschränkt werden. Das hat Ende des vergangenen Jahres der EuGH im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. und dem niederländischen Arzneihandelsunternehmer 0800 DocMorris NV entschieden. Damit können die Mitgliedsstaaten, die dies aus Patientenschutzerwägungen für richtig halten, an dem Verbot des Versandhandels festhalten - anders als Deutschland, wo der Pharmaversand seit diesem Jahr generell frei ist. Allerdings darf DocMorris zukünftig im Bereich der frei verkäuflichen Medikamente EU-weit nicht mehr am Versand gehindert werden: EU-Länder, dies verbieten, verstoßen laut EuGH gegen das Gebot des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Berater Deutscher Apothekerverband
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