Juve Plus BGH zu Betriebsschließungen

Dombert und Toussaint wenden Staatshaftung für Corona-Lockdowns ab

Die staatlich verordneten Betriebsschließungen im Corona-Lockdown haben viele Betriebe hart getroffen. Steht ihnen dafür Schadensersatz vom Staat zu? Nein, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Zwei Potsdamer Kanzleien stritten in dem Verfahren stellvertretend für viele weitere Fälle in der ganzen Republik.

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Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Der Gesetzgeber hat mit den verschiedenen Hilfsprogrammen nach Ansicht der Karlsruher Richter seine Pflicht erfüllt. Der BGH hatte einen Musterfall aus Brandenburg zu entscheiden (Az. III ZR 79/21). Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. 

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