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Nach Ansicht der Richter des II. Zivilsenats lässt das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts vom Dezember 2020 noch Fragen offen, die die Kölner Richter nun in einem dritten Anlauf klären müssen. Die Beurteilung dieser Frage ist hochkomplex. Der Vorsitzende Richter Manfred Born sagte bei der Urteilsverkündung, die entscheidende Vorschrift im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sei auch für erfahrene Kapitalmarktjuristen nicht einfach zu handhaben.