In dem Verfahren ging es um die Zulässigkeit öffentlich finanzierter und organisierter Konzertveranstaltungen der Stadt Hamburg für die städtischen Konzerthäuser. Die Stadt Hamburg und die stadteigene Hamburg Musik gGmbH wollen selbst Konzerte in der Laeiszhalle und der Elbphilharmonie, die sich derzeit noch im Bau befindet, veranstalten. Nach ihrem Konzept gibt es Eigenveranstaltungen der Hamburg Musik sowie Fremdveranstaltungen privater Anbieter, bei denen die Stadt nur als Vermieter der Veranstaltungsräume auftritt.
Der VDKD sieht darin einen Verdrängungswettbewerb und Preisdumping. Er klagte und begründete dies unter anderem damit, dass die Finanzierung der Klassikkonzerte eine rechtswidrige Beihilfe der Hansestadt darstelle. Das Landgericht Hamburg wies aber im Dezember 2011 die Klage des VDKD ab. Eine Verdrängungsabsicht war den Richtern zufolge nicht zu erkennen, weil sich das Konzertangebot der Hamburg Musik inhaltlich nur bei einigen wenigen Konzerten mit dem privater Veranstalter überschneide. Der VDKD ging daraufhin in Berufung. In zweiter Instanz sahen die Richter auch keinen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Die Revision gegen das aktuelle Urteil des HansOLG wurde nicht zugelassen.
Vertreter Stadt Hamburg
Gleiss Lutz: Dr. Ingo Brinker (Kartellrecht; München), Dr. Ulrich Soltész, Christian von Köckritz (beide Kartell-/Beihilferecht; beide Brüssel), Dr. Jörn Wöbke (Gesellschafts-/Prozessrecht; Hamburg)
Vertreter Hamburg Musik
Latham & Watkins (Hamburg): Dr. Ulrich Börger, Dr. Marco Núñez Müller (Hamburg/Brüssel); Associate: Dr. Jana Dammann de Chapto – aus dem Markt bekannt
Vertreter Verband der deutschen Konzertdirektionen
Noerr: Prof. Dr. Johannes Kreile (Federführung; München), Helge Heinrich (Beihilferecht; München/Brüssel)
Hintergrund: Gleiss Lutz, Latham und Noerr betreuten ihre Mandanten jeweils auch schon in der ersten Instanz. Noerr-Partner Kreile war für den Verband der deutschen Konzertdirektionen außerdem schon vor zwölf Jahren tätig, als der Verband das Land Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker wegen Wettbewerbsverzerrung verklagte.