Juve Plus Elektronische Leseplätze

BGH gestattet Hogan Lovells-Mandantin TU Darmstadt Digitalisierung von Büchern

Autor/en
  • Eva Lienemann

Öffentliche Bibliotheken dürfen ihren Bücherbestand digitalisieren und den Lesern an Terminals zur Verfügung stellen. Die Nutzer dürfen Inhalte sowohl ausdrucken, als auch auf einem USB-Stick speichern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und ist damit dem EuGH in seiner Vorabentscheidung aus dem vergangenen Jahr gefolgt.

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Nils Rauer
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