Thomas und Florian Haffa sowie die WestLB als führendes Mitglied des Emissionskonsortiums
zurückgewiesen. Die Klägerin hatte nach der Kapitalerhöhung vom November 1999 Aktien von EM.TV erworben und verlangte von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro für die erlittenen Kursverluste.
Das OLG entschied, dem Urteil des LG Frankfurt folgend, der ursprüngliche Emissionsprospekt sei fehlerfrei gewesen. Eine Nachtragsprospektierungspflicht sei ebenso zu verneinen wie eine Zuständigkeit des LG Frankfurt für weitere Sachverhalte, insbesondere für eventuell falsche Ad-hoc-Mitteilungen. Das OLG ließ eine Revision an den BGH nicht zu, da die zu beurteilende Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Vertreter Anlegerin
Tilp Rechtsanwälte (Kirchentellinsfurt): Andreas Tilp
Vertreter EM.TV
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Stefan Rützel; Associate: Dr. Uta Mohnhaupt
Vertreter Thomas Haffa
Jones Day (Frankfurt): Thomas Mahlich
Vertreter Florian Haffa
Weiss Walter Fischer-Zernin (München): Dr. Oliver Wulff; Associate Dr. Enno Engbers
Vertreter WestLB
Clifford Chance (Frankfurt): Burkhard Schneider; Associate: Corina Leimert
OLG Frankfurt am Main, 5. Zivilsenat
Dr. Arno Schwarz (Vorsitzender Richter)
Da nur Anleger, deren Schaden höher als 20.000 Euro ist, ihr Recht mittels einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erkämpfen können, ist eine höchstrichterliche Überprüfung des Urteils nicht möglich. Die Vertretung der Klägerin wird deshalb zusammen mit dem Stuttgarter Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck Verfassungsbeschwerde einlegen.
Angesichts des BGH-Urteils zur persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern der Infomatec vom 19. Juli (siehe Verfahren des Monats) äußerte sich die Vertretung der Anlegerin empört über das OLG-Urteil: Die Begründung zum Ausschluss der Revision sei ein Akt der Willkür. Schließlich seien auch im Fall Infomatec Klagen zunächst vor den Oberlandesgerichten verloren worden. Anders als das OLG Frankfurt hatte jedoch das OLG München die Revision zum BGH zugelassen.