Gegen die drei Politiker und den Finanzmanager war im Zusammenhang mit dem Erwerb der EnBW-Aktien durch das Land Baden-Württemberg im Dezember 2010 wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise der Beihilfe zur Untreue ermittelt worden. Jetzt teilte die Behörde mit, dass den Beschuldigten kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden konnte.
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass die Beschuldigten Mappus, Rau und Stächele zwar ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg verletzt haben, weil sie den Aktienkaufvertrag unterschrieben haben, ohne den Landtag einzubeziehen. Die landeshaushaltsrechtlichen Vorschriften hätten es erfordert, die EnBW-Anteile vor Unterzeichnung des Vertrags mit dem Verkäufer EdF genau zu prüfen und zu bewerten. Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen werden. Dies ist aber zwingende Voraussetzung des Untreuetatbestandes. Ein fahrlässiges Verhalten ist nicht strafbar.
Vor diesem Hintergrund brauche die Staatsanwaltschaft auch nicht abschließend entscheiden, ob dem Land Baden-Württemberg durch die festgestellten Pflichtverletzungen ein Vermögensnachteil entstanden ist. Ein von der Behörde eigenes in Auftrag gegebenes Wertgutachten des renommierten Bewertungsspezialisten Prof. Dr. Wolfgang Ballwieser bleibt damit unberücksichtigt.
Im Fall von Notheis prüften die Ermittler den Verdacht der Beihilfe zur Untreue. Er konnte aber keine Straftat begehen, weil auch die Ex-Regierungsmitgliedern als potenzielle Haupttäter nach den Ermittlungsergebnissen keine Straftat begangen haben.
Vertreter Stefan Mappus
Kleiner (Stuttgart): Dr. Christoph Kleiner
Holthoff-Pförtner (Essen): Dr. Stephan Holthoff-Pörtner, Dr. Thomas Hermes
Prof. Dr. Bernd Schünemann (München)
Vertreter Helmut Rau
Krieger Graff Gruler & Partner (Freiburg): Dr. Helmut Graff
Vertreter Willi Stächele
Eisenmann Wahle Birk Weidner (Stuttgart): Dr. Eberhard Wahle
Vertreter Dirk Notheis
Schiller & Kollegen (Frankfurt): Dr. Wolf Schiller
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Peter Vobiller
Hintergrund: Die Beschuldigten haben die Verteidiger schon zu Beginn der Ermittlungen mandatiert.
Auch nach der Einstellung des Strafverfahrens geht die Aufarbeitung des EnBW-Deals weiter. Mappus verklagt die Kanzlei Gleiss Lutz und den bei dem Deal federführenden Partner Dr. Martin Schockenhoff auf Schadensersatz, die Beklagten haben in diesem Streit Clifford Chance mandatiert. Jüngst startete das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart. Zum Verfahrensauftakt stellte der Gleiss-Prozessvertreter Uwe Hornung die These auf, dass Mappus nicht geklagt habe, um Schadenersatz von Gleiss zu fordern. „Was er braucht, ist ein Schuldeingeständnis der Kanzlei“, sagte der Clifford-Partner am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart. Für Gleiss stellte er im Schadenersatzprozess den Antrag, das Verfahren auszusetzen, bis das strafrechtliche Ermittlungen gegen Mappus beendet sind oder zumindest die Ermittlungsakten aus dem Strafverfahren hinzuzuziehen. Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hat sich nun erledigt.