Die haben nun sieben Wochen Zeit für Stellungnahmen zu den Verpflichtungsangeboten von Gazprom. Im Wesentlichen geht es darum, dass im grenzüberschreitenden Gashandel wettbewerbsbestimmte Preise sichergestellt werden sollen. Nach Ansicht der Kommission räumt Gazprom die Bedenken mit ihren Zusagen aus. Doch das dürfte kaum genügen, um sämtliche Wettbewerber zu überzeugen. Gazprom würde ohne Bußgeld davonkommen, obwohl zu Beginn des Verfahrens von möglichen Milliardensummen die Rede war.
Der gesamte Komplex ist hochpolitisch. In Staaten wie Polen, die sich von Russland bedroht und von der EU entfremdet fühlen, wird die Frage gestellt: Wieso geht die Kommission US-Konzerne wie Google und Apple hart an, lässt aber ausgerechnet den Staatskonzern aus einem außenpolitisch aggressiven Staat wie Russland mit einem Settlement vom Haken? EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte, maßgeblich für den Schritt der Kommission sei ausschließlich EU-Recht und nicht Politik.
Konkret sagte Gazprom unter anderem zu, vertragliche Hindernisse für den freien Gashandel zwischen den betroffenen Staaten auszuräumen. Bisher gibt es Klauseln, wonach Kunden das Gazprom-Gas nicht weiterverkaufen dürfen oder nur dann, wenn sie einen Teil des Gewinns an Gazprom weiterreichen. Zudem muss Gazprom Verträge ändern, die dazu führen, dass bestimmte Gasmärkte von Nachbarländern abgeschottet sind.
In Bulgarien, Polen und den baltischen Staaten muss Gazprom seine vertraglichen Preisrevisionsklauseln so ändern, dass der Konzern nicht mehr systematisch überhöhte Preise verlangen kann. Die Abnehmer könnten also künftig nachverhandeln. Schließlich hat Gazprom zugesagt, im Zusammenhang mit der Einstellung des South-Stream-Projekts keinen Schadensersatz von seinen bulgarischen Partnern zu fordern.
Treten diese Zusagen nach Ablauf des siebenwöchigen Markttests so in Kraft, wäre Gazprom acht Jahre lang daran gebunden.
Vertreter EU-Kommission
Juristischer Dienst (Brüssel): Celine Gauer, Johannes Lübking – aus dem Markt bekannt
Vertreter Gazprom
Dentons: Dr. Jörg Karenfort (Berlin), Edward Borovikov (beide Federführung), Bogdan Evtimov (beide Brüssel), Dr. Josef Hainz (Berlin); Associates: Babette Kacholdt, Dr. Norman Hölzel, Dr. Jan Scharfenberg (beide Berlin)
Hintergrund: Dentons berät Gazprom bereits seit einigen Jahren vor allem im Kartell- und Energiewirtschaftsrecht. Dies dürfte die Kanzlei auch ihrer Präsenz in Osteuropa und Russland verdanken. Das Mandat stammt ursprünglich aus der Unterstützung von Gazprom-Tochtergesellschaften bei behördlichen Untersuchungen in zwölf EU-Staaten. Der Komplex hat aber vor allem im Investitionsschutz und Völkerrecht an Dynamik gewonnen.