Juve Plus Bahnbrechendes Fernwärme-Urteil

Energierechtler und BGH-Anwälte revolutionieren den deutschen Wärmemarkt

Jahrelang stritten die Stadt Stuttgart und die EnBW um das Fernwärmenetz in der Landeshauptstadt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bleibt es in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss auch nicht zurückgebaut werden. Dennoch hat der BGH ein für die Zukunft des Wärmemarktes weitreichendes Urteil gefällt, das auch die Stadt Stuttgart positiv bewertet.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Der deutsche Fernwärmemarkt ist unreguliert. Anders als der Gas- und Strommarkt kennt er bislang keine befristeten Konzessionen und damit keine wechselnden Netzbetreiber – und entsprechend auch keinen Wettbewerb. Stuttgart war vor diesem Hintergrund ein Sonderfall. Die Fernwärmekonzession war befristet. 2013 ist sie ausgelaufen und seitdem nicht erneuert worden. 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema