Die Kanzlei hatte das Land Baden-Württemberg beraten, als dieses 2010 einen Milliardendeal anstrebte: Es wollte die EnBW-Anteile von dem französischen Energiekonzern EDF zurückkaufen. Mappus hatte das Geschäft am Landtag vorbei abgewickelt – verfassungswidrig, wie der Staatsgerichtshof später befand. Daraufhin beschäftigten sich bereits Gerichte und ein Untersuchungsausschuss mit der Frage, wer dafür die Verantwortung trägt.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen Mappus und andere federführend Beteiligte hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Oktober 2014 eingestellt.
In seiner Klage vor dem Landgericht Stuttgart wollte Mappus feststellen lasse, dass seine damaligen Rechtsberater ihm aufgrund einer fehlerhaften Beratung im EnBW-Deal Schadensersatz schulden. Die Kanzlei hatte den Vorwurf der Falschberatung stets vehement zurückgewiesen.
Mit den angeblichen Beratungsfehlern hatte sich das Landgericht Stuttgart in seiner Entscheidung allerdings gar nicht beschäftigt. Es wies die Klage vor allem ab, weil Mappus sich nicht auf einen bestehenden Vertrag berufen konnte. Der Beratervertrag war zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Kanzlei geschlossen worden.
Vertreter Stefan Mappus
Bub Gauweiler & Partner (München): Franz Enderle, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Andreas Strenkert
Vertreter Gleiss Lutz
Clifford Chance (Frankfurt): Uwe Hornung; Associate: Laura Karasek-Briggs
Hintergrund: Die Berater standen den Parteien bereits beim Prozess in erster Instanz zur Seite.