Juve Plus Keine Rekommunalisierung

Raue-Mandantin Gasag darf Berliner Gasnetz behalten

Nach jahrelangem Rechtsstreit bleibt das Berliner Gasnetz laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vorerst in der Hand des privaten Betreibers Gasag. Damit scheiterte das Land in letzter Instanz mit dem Vorhaben, das Gasnetz zu verstaatlichen. Das Gericht verpflichtet das Land, das vor Jahren über eine Unternehmenstochter abgegebene Angebot von Gasag für den Weiterbetrieb des Netzes zu akzeptieren.

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Christian von Hammerstein
Christian von Hammerstein

Der Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen der Vergangenheit rückgängig zu machen, auch bei Strom, Wasser und Wohnungen. Gasag wurde in den 1990er Jahren privatisiert und betreibt seit Jahrzehnten das Berliner Gasnetz. Ende 2013 lief jedoch die Konzession aus und sollte nach einer Ausschreibung auf den landeseigenen Betrieb Berlin Energie übertragen werden.

Dagegen klagte die Gasag. Rund fünf Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts (Az. 16 O 224/14 Kart) entschied im April 2019 das Kammergericht in dem Fall (Az. 2 U 5/15 Kart). Es bestätigte Verfahrensfehler und bezweifelte die Bieterfähigkeit von Berlin Energie, wohin der Senat die Konzession gerne vergeben hätte.

Als Antwort auf das Urteil setzte der Senat das Vergabeverfahren um eine Stufe zurück: Alle Bewerber sollten neue Angebote einreichen. Gasag hatte aber vor dem Kammergericht darauf gesetzt, mit dem bereits abgegebenen Angebot zum Zug zu kommen, zog mit einer erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde vor den BGH – und bekam dort nun Recht.

Damit endet der zweite große Rechtsstreit rund um die Energie-Infrastruktur Berlins: Jahrelang stritt der Senat auch mit dem Stromnetzbetreiber Vattenfall um die Konzession des Berliner Stromnetzes, das ebenfalls an Berlin Energie übergehen sollte. Vergangenes Jahr kündigte Vattenfall schließlich an, das Netz an das Land verkaufen zu wollen. Seither wird verhandelt.

Die Berliner Senatsverwaltung zeigt sich von dem Urteil überrascht. Am Plan, das Gasnetz in staatliche Hand zu überführen, hält der Senat aber fest. 2024 läuft die Gaskonzession erneut aus. Dann werde ein komplett neues Vergabeverfahren aufgesetzt, verkündete der Senator für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz: „Dieses werden wir gerichtsfest verfolgen mit landeseigenem Bewerber und unabhängiger, verfahrensführender Stelle.“

Peter Rädler
Peter Rädler

Vertreter Gasag/NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg
Mennemeyer & Rädler (Karlsruhe): Dr. Peter Rädler (BGH-Vertretung)
Raue (Berlin): Christian von Hammerstein (Federführung; Energie/Kartellrecht), Dr. Stephan Koch (Gesellschaftsrecht), Dr. Hans Heller (Energie/Kartellrecht)

Vertreter Berlin
Rohnke & Winter: Dr. Thomas Winter (BGH-Vertretung)
Becker Büttner Held (Berlin): Astrid Meyer-Hetling, Dennis Tischmacher (beide Energie/Kartellrecht)

Bundesgerichtshof, Kartellsenat
Prof. Dr. Peter Meier-Beck (Vorsitzender Richter), Dr. Patricia Rombach (Berichterstatterin), Dr. Jan Tolkmitt, Dr. Johannes Berg, Dr. Birgit Linder (alle Richter)

Thomas Winter
Thomas Winter

Hintergrund: Raues Energierechtler um von Hammerstein und den Counsel Heller sind seit Jahren immer wieder an der Seite der Gasag zu sehen. Der Erfolg in diesem Verfahren, das sie seit 2014 begleiten, führte auch zu einem vielbeachteten Beraterwechsel in dem parallel laufenden Vergabeverfahren zum Berliner Stromnetz. In diesem Verfahren hatte Raue die Vertretung des Konzessionsinhabers Vattenfall von CMS Hasche Sigle übernommen und den schwedischen Staatskonzern nach anfänglichen Niederlagen auf die Siegerstraße geführt.

Im BGH-Verfahren setzt Raue auf Anwalt Rädler. In einem anderen Rekommunalisierungstreit, den Raue für die Leipziger Mitgas gegen die Stadtwerke Leipzig führt, ließ sie sich vor dem BGH von Prof. Dr. Matthias Siegmann von Siegmann & Kollegen vertreten.

Auf der Gegenseite stand sowohl im Leipziger als auch im Berliner Verfahren Becker Büttner Held mit BGH-Anwalt Winter. Becker Büttner Held ist seit 2011 vom Land Berlin für die Beratung rund um die Konzessionsvergabeverfahren für Strom, Gas und Fernwärme mandatiert. Die Kanzlei steht in solchen Streitigkeiten häufig auf der Seite der Kommunen und ihrer Betriebe. (Martin Ströder; mit Material von dpa)

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