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Bürstle hatte sich 1997 Zellen sowie ein Verfahren patentieren lassen wollen, mit dem neurale Vorläuferzellen aus menschlichen Stammzellen gewonnen werden können. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte gegen die Erteilung des Patents geklagt und vor dem Bundespatentgericht recht erhalten. Bürstle war daraufhin zum BGH gegangen, der wiederum hatte den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser entschied, dass jede „menschliche Eizelle“ ein „menschlicher Embryo“ und daher von der Patentierung ausgeschlossen sei, wenn er in dem Verfahren zerstört werden müsse. Entscheidend sei dabei der Tag der Anmeldung des Patents.