Sieben Monate hat es gedauert, die knapp 1.000 Seiten ins Englische zu übersetzen. Dezidiert führen die Behörden in insgesamt 14 Anklagepunkten auf, wie die Beschuldigten den Fiskus beim Handel von Aktien rund um den Dividendenstichtag systematisch getäuscht haben sollen. Dabei sollen sie mit einer bandenmäßigen Struktur und gewerbsmäßig vorgegangen sein. Nur die drei Kernpunkte der Anklage richten sich gegen alle Beschuldigten, die anderen gegen Berger und einen britischen Banker.
Im Zentrum der Anklage steht der Fall eines einstigen Mandaten Bergers, des Investors Rafael Roth. Der ursprünglich auch beschuldigte, aber inzwischen verstorbene Unternehmer führte mithilfe Bergers und den HVB-Bankern Hunderttausende Aktientransaktionen durch, die letztlich nur ein Ziel hatten: Mithilfe komplizierter Transaktionsstrukturen beim Handel von Papieren mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende, eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet zu bekommen.
Ob die Deals jedoch tatsächlich strafbar waren, ist bis heute umstritten und ein großes Politikum, eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in einigen wesentlichen Fragen liegt noch nicht vor. Dem nun möglichen Prozess in Wiesbaden käme daher eine hohe Bedeutung zu.
Berger weist Vorwürfe zurück
Hanno Berger, der als treibende Kraft hinter den Transaktionen gilt, weist die Vorwürfe weit von sich. Wiederholt betonte er, sich jederzeit an die Gesetze gehalten zu haben.
Dennoch dürfte es für Berger und die anderen Beschuldigten nun eng werden. Denn in den vergangenen eineinhalb Jahren haben die Behörden bundesweit Unmengen an Informationen gesammelt, mit denen sie die Struktur der Transaktionen weit genauer als zuvor entschlüsseln können. Eine Reihe von einst an den Transaktionen beteiligten Akteuren brachte etwa die Staatsanwaltschaft Köln in anderen Verfahren so maßgeblich weiter, dass sie für diese Beschuldigten eine Kronzeugenregelung anstrebt.
Auch im nun von den Frankfurter Strafbehörden angeklagten Fall stützen sich die Ermittler auf breite Erkenntnisse. Insgesamt 78 Zeugen wollen die Ermittler in dem möglichen Verfahren hören. Das Landgericht Wiesbaden muss jetzt darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Hanno Berger, der sich vor mehr als fünf Jahren dem Zugriff der deutschen Behörden entzog und in der Schweiz lebt, würde sich einem Verfahren jedenfalls stellen, wie der Anwalt in der Vergangenheit gegenüber JUVE stets betonte.
Die Staatsanwaltschaft ist sich dem offenbar nicht so sicher und wollte gegen Berger und einen Bankmanager, der in Gibraltar vermutet wird, einen Haftbefehl erwirken. Das Landgericht Wiesbaden lehnte dies jedoch ab. (René Bender)
Vertreter Berger
Trüg Habetha (Freiburg): Prof. Dr. Gerson Trüg,
Wolfgang Kubicki
Vertreter britischer Banker M.
Prof. Dr. Franz Salditt
Oppenhoff & Partner (Köln): Dr. Gunnar Knorr
Vertreter britischer Banker S..
Kempf Schilling (Frankfurt): Dr. Helen Schilling
Vertreter britischer Banker D.
HammPartner (Frankfurt): Dr. Stefan Kirch
Vertreter B.
Livonius (Frankfurt): Dr. Barbara Livonius
Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner (München): Dr. Rainer Spatscheck
Vertreter G.
Eckstein & Kollegen (München): Dr. Frank Eckstein
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Dr. Christoph Weinbrenner, Dr. Hun Chai