Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wegen der Mehrheitsveräußerung am TV-Kabelnetzbetreiber pepcom GmbH in Eisenhüttenstadt. Unterstützt vom Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) hatte der städtische Kabelnetzbetreiber bei der Kommission Beschwerde eingereicht. Pepcom argumentiert, dass es sich bei der Anteilsübertragung um eine Dienstleistungskonzession handele, bei deren Vergabe Transparenz und Fairness maßgeblich seien, die sich aus der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ergeben. Erstmals wird hier die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen von der EU-Kommission in einem förmlichen Verfahren behandelt. Die Konzessionen sind derzeit noch von Vergabeverfahren freigestellt. Die Bundesrepublik Deutschland hat zwei Monate Zeit hierauf zu reagieren. (As)
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