Die Energiekonzerne E.on und GdF Suez müssen je eine Kartellstrafe von 553 Millionen zahlen. Diese entschied die EU-Kommission Anfang Juli mit der Begründung, dass die Unternehmen sich die Märkte aufgeteilt hätten. Im Einzelnen sollen sie gegen das im EU-Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen haben. Konkret wird E.on und GdF vorgeworfen, sich 1975 beim Bau ihrer gemeinsamen Pipeline darauf geeinigt zu haben, kein Gas im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen. Dieser Plan sei auch umgesetzt worden.
Beide Konzerne haben angekündigt, gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof zu klagen. E.on teilte mit, die Vereinbarung habe für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt und sei nicht umgesetzt worden.
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