Juve Plus EuGH kippt Bagatellkartell

Auch Freshfields-Mandantin und Kronzeugin Schenker betroffen

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Irrtum schützt bei einem Kartellverstoß nicht vor Strafe. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in einem Grundsatzurteil entschieden. Der Rat einer Kanzlei oder die Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde nehmen dem Verhalten eines Unternehmens nicht seine Wettbewerbswidrigkeit und schützen nicht vor der Verhängung einer Geldbuße.

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Axel Reidlinger
Axel Reidlinger

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