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Quinn Emanuel und Rohnke Winter können Booking.com deutsche Klagen nicht ersparen

Der Streit zwischen dem Hotel Wikingerhof aus Schleswig-Holstein und Booking.com steht für kartellrechtrechtliche Fragen der Internetökonomie, aber auch für einen prozessrechtlichen Leckerbissen: Wo ist überhaupt der Gerichtsstand, wenn die Plattform ihren Sitz im Ausland hat, der Kläger aber ein Hotel aus Norddeutschland ist? Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Die Klage darf in Deutschland verhandelt werden. Die Begründung dürfte für viele Streitigkeiten relevant werden.

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Volker Soyez
Volker Soyez

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