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Das Urteil ist das erste zum kartellrechtlichen Selbstbegünstigungsverbot, das weltweit als Blaupause zur Eindämmung der Marktmacht der großen Digitalkonzerne kopiert wird. „Die Kommission hat zu Recht schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb festgestellt“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch – eine Ansicht, der das Gericht nicht folgte. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.