Juve Plus HSH-Rettung

Minderheitsgesellschafter unterliegen mit Hengeler

Die Rettung der HSH-Nordbank vor der Insolvenz vor vier Jahren mit staatlichen Beihilfen war rechtmäßig. Zudem durften Minderheitsaktionäre an den Kosten der Rekapitalisierung beteiligt werden. Dies entschied das Europäische Gericht (EuG) und wies die Klagen zweier Investmentholdings ab (T-499/12). Diese hatten wegen ihrer Verluste bei der milliardenteuren Rettung der HSH geklagt.

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Als die Landesbank, über den HSH Finanzfonds mehrheitlich im Besitz der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, in der Finanzkrise in Bedrängnis geriet, half ihr der Staat aus der Bredouille: Es gab eine Rekapitalisierung in Höhe von 3 Milliarden Euro durch die Ausgabe neuer Aktien, eine Risikoabschirmung in Höhe von 10 Milliarden Euro sowie eine Liquiditätsgarantie des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) über 17 Milliarden Euro.

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