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Streitgegenstand war die Darstellung der europäischen Landmasse auf den Euro-Banknoten, die etwa ein Viertel des grafisch gestalteten Bereichs der Rückseite der Scheine ausmacht. Die Grafik hatte der Kläger 1997 als Collage aus einer Reihe von Satellitenbildern einer US-Behörde erstellt und für die Übertragung der Nutzungsrechte an die Österreichische Notenbank nach Angaben seines Anwalts 30.000 Schilling erhalten, umgerechnet 2.180 Euro. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.