Juve Plus Urhebervergütung

EZB wehrt mit Bock Legal Klage zu Euro-Noten ab

Seine Europa-Grafik diente als Vorlage für Milliarden von Euro-Geldscheinen, doch eine Nachvergütung gibt es dafür nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies die Klage eines Salzburger Kartografen ab, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) 5,5 Millionen Euro für die Nutzung seines grafischen Werkes verlangt hatte. In diesem Fall könne von einer ertragsorientierten Verwendung der Grafik keine Rede sein, so das Gericht.

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Streitgegenstand war die Darstellung der europäischen Landmasse auf den Euro-Banknoten, die etwa ein Viertel des grafisch gestalteten Bereichs der Rückseite der Scheine ausmacht. Die Grafik hatte der Kläger 1997 als Collage aus einer Reihe von Satellitenbildern einer US-Behörde erstellt und für die Übertragung der Nutzungsrechte an die Österreichische Notenbank nach Angaben seines Anwalts 30.000 Schilling erhalten, umgerechnet 2.180 Euro. Später ging diese Lizenz auf die EZB über, die das Europa-Relief auf die Rückseiten sämtlicher Euro-Banknoten drucken ließ.

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