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Sammelklage gegen Pitkowitz-Mandantin vorerst vom Tisch

Es ist Etappensieg mit Schönheitsfehler für Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems: Das Oberlandesgericht Wien hat ihm heute in 20 von 22 Punkten zur Zulässigkeit der Facebook-Sammelklage Recht gegeben. Den Einwand des Internetkonzerns, eine solche Klage sei unzulässig, weil Schremms gewerblich auftrete, wies das Gericht damit ab. Doch in einem zentralen Punkt setzte sich Facebook durch: Die rund 25.000 Nutzer, die sich der Klage anschließen wollten, kann Schrems vorerst nicht mit ins Boot holen.

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Nikolaus Pitkowitz
Nikolaus Pitkowitz

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