Beiersdorf hatte sich den blauen Farbton ‚Pantone 280 C‘ im Jahr 2007 als Marke schützen lassen. Konkurrent Unilever, der unter anderem die Pflegeserie Dove herstellt, fordert, das Blau auch für Wettbewerber freizuhalten. Unilever argumentiert, die Farbe diene Beiersdorf dekorativ als Verpackungshintergrund seines weißen Nivea-Schriftzugs. 2013 hatte das Bundespatentgericht die Löschung angeordnet (Az. 24 W (pat) 75/10), Beiersdorf zog weiter vor den Bundesgerichtshof, der die Entscheidung nun aufhob (Az. I ZB 65/13).
Der BGH kritisierte unter anderem, dass das Bundespatentgericht die Maßstäbe für den Schutz der Marke zu streng angelegt habe. Es hatte festgelegt, dass mindestens 75 Prozent der befragten Verbraucher die Marke ohne einen Schriftzug sofort zuordnen können müssten. Der BGH senkte diese Grenze des Durchsetzungsgrades auf 50 Prozent.
Allerdings werteten die Karlsruher Richter auch die Ergebnisse der von Beiersdorf vorgelegten Erhebung als nicht verlässlich. Beiersdorf hatte den Befragten statt der blauen Farbkarte eine blaue Karte mit weißem Rand vorgelegt. Wegen der Ähnlichkeit zum Nivea-Design könne dies die Meinung der Befragten zugunsten von Beiersdorf beeinflusst haben. Nun muss das Bundespatentgericht den Fall neu prüfen und mit einer weiteren Umfrage feststellen, wie hoch der Prozentsatz der Verbraucher ist, der den blauen Farbton automatisch als Produktkennzeichen des Hamburger Konzerns sieht.
Vertreter Beiersdorf
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Stefan Völker (Markenrecht)
Baukelmann Tretter (Karlsruhe): Dr. Peter Baukelmann (BGH-Vertretung)
Inhouse Recht (Hamburg): Dr. Sven Freiwald (Senior Legal Counsel)
Vertreter Unilever
Von Gierke & Rohnke (Karlsruhe): Prof. Dr. Christian Rohnke (BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat
Prof. Dr. Wolfgang Büscher (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Unilever setzte nicht nur vor dem BGH auf seinen regelmäßigen Vertreter Rohnke. Der frühere Hamburger White & Case-Partner war auch in den Vorinstanzen für Unilever tätig. Seit Januar 2014 ist der bundesweit anerkannte Marken- und Wettbewerbsrechtler zum BGH zugelassen und vertrat den Konzern nun auch dort. Wer Unilever künftig zur Seite steht, wenn der Komplex zurück an das Bundespatentgericht geht, ist soweit bekannt noch unklar.
Beiersdorf hat seine Berater im Laufe des Verfahrens ausgetauscht: Die Hamburger holten für das BGH-Verfahren Gleiss Lutz mit einem Team um den Marken- und Wettbewerbsrechtler Völker ins Boot. In den Vorinstanzen hatte noch Hogan Lovells mit einem Team um den Hamburger Markenrechtspartner Andreas Bothe Beiersdorf vertreten.