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In zweiter Instanz gewann sie dagegen vor dem Oberlandesgericht München im Januar 2005. Das Berufungsurteil hob der BGH jetzt mit der Begründung auf, dass die Äußerung zwar scharf und polemisch formuliert gewesen sein, Röhl aber ihre Abstammung von Ulrike Meinhof nicht geheim gehalten habe und es sich außerdem um einen Beitrag von öffentlichem Interesse handele.