Die Fernsehen aus Berlin GmbH (FAB) hat gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vor dem Berliner Verwaltungsgericht die Aufhebung eines aus Sicht von FAB zu eng begrenzten Verlängerungsbescheids erreicht. Die Medienanstalt hatte FAB lediglich eine Verlängerung der Sendezeit von 12.00 bis 24.00 Uhr statt der bisherigen 24 Stunden Sendezeit erlaubt. Die Vergabe der übrigen zwölf Stunden wollte die mabb nur jährlich neu verlängern, anstatt, wie durch FAB beantragt, auf sieben Jahre. Obwohl FAB ihr Programm terrestrisch verbreitet, wollte die Medienanstalt dabei die jährliche Sendeerlaubnis von der Verfügbarkeit der Plätze im Kabelrundfunk abhängig machen, da auch terrestrisch ausgestrahlte Programme vorrangig im Kabel verbreitet würden und somit in Konkurrenz zu deren Bewerbern stünden.Nachdem nun das Verwaltungsgericht für die Rechtsauffassung, eine Verlängerung der Sendeerlaubnis im terrestrischen Rundfunk an der Verfügbarkeit von Plätzen im Kabelrundfunk zu messen, keine Grundlage gesehen hat, muss die mabb erneut über den Verlängerungsantrag entscheiden.
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