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UBS verliert in Mammutprozess erneut gegen Noerr-Mandantin

Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) haben im Streit um fehlgeschlagene Finanzwetten auch in zweiter Instanz einen Erfolg davon getragen. Der Londoner Court of Appeal wies in seinem bis jetzt längsten Verfahren die Berufung der UBS zurück. Die Großbank darf keine Zahlungsansprüche gegen die KWL geltend machen. In dem langjährigen Verfahren ging es um rund 350 Millionen Euro, die UBS von den Wasserwerken für riskante Finanzgeschäfte forderte. Die Bank will den Fall nun vor den englischen Supreme Court bringen.

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Christine Volohonsky
Christine Volohonsky

Die Ursprünge des Verfahrens gehen auf die Jahre 2006 und 2007 zurück. Damals ließ sich der amtierende Geschäftsführer auf sogenannte Collaterised Debt Obligations (CDO) ein, die er über einen Finanzvermittler mit der UBS einging. Wie sich später herausstellte, hatte er Bestechungsgelder von dem Finanzvermittler kassiert und die Geschäfte an allen Aufsichtsgremien der KWL vorbei getätigt.

2008, im Laufe der Finanzkrise, floppten die Geschäfte, und die UBS und auch die beteiligten Banken Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und Depfa machten Ausfälle von rund 350 Millionen Euro bei den Wasserwerken geltend. Der ehemalige Geschäftsführer wurde für die Geschäfte zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, von denen er rund die Hälfte abgesessen hat.

Wie 2014 der High Court, erklärte nun auch die Berufungsinstanz, der Court of Appeal, die Geschäfte zwischen UBS und KWL für nichtig. Grund waren die betrügerischen Absprachen zwischen der Bank und ihrem Vermittler.

Die LBBW, die auch eigene Ansprüche gegen die KWL verfolgt, hat für das Verfahren vor dem Londoner Gericht ihre Ansprüche ausgesetzt und tritt gemeinsam mit KWL sowie Depfa als Gegnerin der UBS auf.

In Dresden, wo am Oberlandesgericht der Streit zwischen LBBW und KWL ausgetragen wird, ruht das Verfahren, bis in England ein endgültiges Urteil vorliegt. Die UBS hat angekündigt, vor dem Supreme Court in Berufung zu gehen. Die Hürden für eine Zulassung des Verfahrens sind recht hoch, chancenlos ist die UBS aber nicht.

Vertreter KWL
Noerr (München): Christine Volohonsky, Lucy Holden (gemeinsame Federführung), Detlev Strässer (alle Litigation)
Brick Court Chambers (London): Tim Lord, Simon Salzedo, Stephen Midwinter, Craig Morrison
Addleshaw Goddard (London): Michael Barnett, Louisa Caswell

Vertreter UBS (London Branch) und UBS Global Asset Management (UK)
Brick Court Chambers (London): Richard Slade, Jonathan Dawid, Edward Harrison
Gibson Dunn & Crutcher (London): Charlie Falconer
Mayer Brown (London): Ian McDonald

Vertreter Depfa Bank
Fountain Court Chambers (London): David Railton, Edward Levey, Richard Power
Dentons (London): Richard Caird

Vertreter LBBW
Maitland Chambers (London): Nicholas Peacock, Catherine Addy, Fiona Dewar
Baker & McKenzie (London): Arun Srivastava; Associates: Henry Garfield, Doug Robinson
Herbert Smith Freehills (Frankfurt): Dr. Mathias Wittinghofer; Associate: Tilmann Hertel (beide Litigation)
Inhouse Recht (Stuttgart): Dr. Simone Theiss – aus dem Markt bekannt

Court of Appeal (Wirtschaftskammer), London
Lady Justice Elizabeth Gloster (Vorsitzende), Lord Justice Michael Briggs, Lord Justice Nicholas Hamblen

Hintergrund: Die Kernteams der Kanzleien arbeiten schon seit vielen Jahren gemeinsam an dem Fall. Die Noerr-Partnerinnen Volohonsky und Holden vertreten die Wasserwerke schon seit 2009 auch bei den Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten. Wie in Großbritannien üblich, arbeiten Kronanwälte von Brick Court Chambers sowohl aufseiten der Klägerin UBS als auch für die Leipziger Wasserwerke.

Das Berufungsgericht hat 14 Tage am Stück verhandelt, das bislang längste Verfahren, das das Gericht je geführt hat. Die Kammer des Court of Appeal muss ihr Urteil nicht einstimmig fällen, was sie in diesem Fall auch nicht getan hat. Die Vorsitzende der Wirtschaftskammer, Lady Elizabeth Gloster, hatte zugunsten der UBS geurteilt, die Beisitzer Briggs und Hamblen für die Leipziger Wasserwerke.

Für den in Dresden spielenden deutschen Teil des Verfahrens, dem Streit zwischen LBBW und KWL, ist von der Bank weiterhin Bankenlitigation-Partner Wittinghofer mandatiert. Er hat den Beginn des Verfahrens noch von Baker & McKenzie aus geführt und ist zwischenzeitlich zu Herbert Smith gewechselt. Er wird nun die Auswirkungen des englischen Urteils auf das deutsche Verfahren prüfen.

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