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Knies & Albrecht erstreiten vor dem EuGH freie YouTube-Links

Die Einbindung von öffentlich zugänglichen Onlinevideos auf anderen Internetseiten ist zulässig und stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. So urteilte der Europäische Gerichtshof letzte Woche auf einen Vorlagenbeschluss des Bundesgerichtshofes.

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Bernhard Knies
Bernhard Knies

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