Vertreter Paperboy: Norton Rose Vieregge (Köln)
Als Vertreter der ersten Instanz fungierte für Paperboy Dr. Albrecht Piltz, damals noch zum Gaedertz-Büro gehörig. Danach wurde der Internetsuchdienst vor dem OLG von Dr. Michael Loschelder vertreten, der damals ebenfalls bei Gaedertz tätig war, sich nach der Fusion mit Norton Rose 2001 aber als Loschelder Rechtsanwälte von der Großkanzlei abspaltete.
Die Verlagsgruppe Handelsblatt, die unter anderem die Tageszeitung „Handelsblatt“ sowie das Monatsmagazin „DMEuro“ verlegt, hatte bereits 1999 eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter erwirkt, weil der Dienst seine Nutzer unter Umgehung der Startseite über Deep Links direkt auf die jeweiligen Artikel im Netz leitete.
Nachdem die Benutzung der Deep Links in der ersten Instanz zunächst untersagt worden war, bestätigte nun der 1. Zivilsenat des BGH die Entscheidung des Berufungsgerichtes. Paperboy wird nun in einem nächsten Schritt Widerspruch gegen die noch bestehende einstweilige Verfügung einlegen und läßt derzeit außerdem eine Klage auf Schadensersatz prüfen.