Juve Plus Gesetzesentwurf Verbandsklage

„Die Richtlinienumsetzung macht Klagen attraktiver“

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie herausgegeben. JUVE spricht mit Dr. Andrea Leufgen, Partnerin bei Gleiss Lutz, über die Bedeutung des Entwurfs für die eigene Praxis, die Justiz und den Markt.

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JUVE: Der Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Verbandsklagerichtlinie ist raus. Was ändert sich aus Ihrer Sicht?
Dr. Andrea Leufgen: Die Richtlinie gibt dem deutschen Gesetzgeber vor, eine auf Zahlung gerichtete sogenannte Abhilfeklage für eine Vielzahl von Anspruchsinhabern zu ermöglichen. Das ist ein absolutes Novum für das deutsche Recht, das bisher Kollektivrechtsschutzinstrumente nur in Form von Feststellungsklagen oder Unterlassungsklagen kannte. Daher war bereits die Richtlinie ein Schritt in Richtung US-Sammelklage. Der Entwurf setzt nun die Richtlinie um, ohne aber weit über die Mindestvorgaben hinauszugehen.

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