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Blizzard gewinnt Urheberrechtsstreit mit King & Wood

Das deutsche Softwarehaus Bossland darf künftig keine Client-Software für die Online-Spiele von Blizzard Entertainment mehr vervielfältigen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Leipzig bestätigt (Az. 14 U 1127/14).

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Krüger_Stefan
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Geklagt hatte die französische Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Computerspieleherstellers Blizzard. Der Spielegigant nahm Bossland auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Blizzard ist weltweit einer der bekanntesten Spieleproduzenten und vertreibt erfolgreiche Titel wie die ‚World of Warcraft‘ oder die „Diabolo“-Reihe.

Bossland hat sich auf die Entwicklung von Software spezialisiert, die bestimmte Spielaktionen bei den Blizzard-Titeln ‚World of Warcraft‘ oder ‚Diabolo III‘ automatisiert, sogenannte Bots. Damit genießt der Spieler gegenüber seinen Gegnern Vorteile. Um zu spielen, muss der Nutzer die Client-Software von Blizzard entweder online oder auf einem Datenträger erwerben. Bossland hatte diese Software vervielfältigt, obwohl ihr mit dem Erwerb der Lizenz ausschließlich die private Nutzung eingeräumt worden war.

Beide Parteien trafen sich in der Vergangenheit schon in verschiedenen Verfahren vor Gericht. So etwa in einem UWG-Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht im November vergangenen Jahres (Az. 3 U 86/13). Die Revision ist zurzeit beim BGH anhängig (Az. I ZR 253/14).

Vertreter Blizzard Entertainment SAS
King & Wood Mallesons (Frankfurt): Dr. Stefan Krüger, Manuel Biehler

Vertreter Bossland
Kaesler & Kollegen (Berlin): Marian Härtel, Dominik Büttner

Oberlandesgericht Dresden, 14. Zivilsenat
Dr. Helmut Kaiser (Vorsitzender)

Hintergrund: Die französische Tochter Blizzard Entertainment SAS mandatiert regelmäßig King & Wood-Partner Krüger. Er gilt in der Games-Branche als gut vernetzt und vertritt regelmäßig namhafte Unternehmen wie beispielsweise Nintendo. In dem UWG-Verfahren der beiden Streitparteien war auf Seiten Blizzards seit 2011 regelmäßig Dr. Matthias Werner von Gleiss Lutz involviert. Bossland setzt in sämtlichen Verfahren auf Härtel und Büttner von Kaesler & Kollegen.

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