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Gestern hatte das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Eilantrag der DB, den sogenannten Wellenstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, abgelehnt (Az. 12 Ga 37/24). Noch in der Nacht hatte die Deutsche Bahn angekündigt, dagegen Berufung einzulegen.