Juve Plus 'Gefällt mir'-Button

Verbraucherschützer erzielen Sieg mit Brandi

Die Verwendung des Facebook-Knopfes 'Gefällt mir' durch Internetseiten anderer Unternehmen verstößt gegen Datenschutzrecht. Das Landgericht Düsseldorf hält es für unzulässig, dass Facebook auch dann Daten über die Besucher der Internetseiten erhält, wenn diese 'Gefällt mir' gar nicht anklicken. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die Modekette Peek & Cloppenburg. Es ist die jüngste Entscheidung in einer Reihe von Streitigkeiten über die Geschäftspraktiken von Facebook. Nun hat das Unternehmen auch noch Ärger mit dem Bundeskartellamt.

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Meyer_Sebastian
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