Die Verfahren standen als Musterverfahren für mehrere hundert ähnliche Fälle, in denen Unternehmen Rechtsmittel gegen die Abgabenbescheide eingelegt haben. Durch die Abgabenpflicht werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, so die Karlsruher Richter.
Die jährlichen Einnahmen des Absatzfonds lagen zuletzt bei 90 Millionen Euro und flossen vor allem an die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA), eine staatliche Werbeagentur für deutsche Nahrungsmittel. Nach 40 Jahren steht damit die zentrale Werbung für die deutschen Agrarprodukte vor dem Aus.
Vertreter Diamant Mühle/Gräfendorfer Geflügelschlachterei/Heitlinger
GRAF VON WESTPHALEN (Hamburg): Dr. Carsten Bittner, Dr. Christian Winterhoff
Vertreter Bundesregierung
@REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER (Berlin): Dr. Dieter Sellner, Dr. Ulrich Karpenstein
Vertreter Absatzfonds
LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE (Köln): Dr. Michael Loschelder, Dr. Nicolai Wolff
Bundesverfassungsgericht, 2. Senat
@Prof. Dr. Lerke Osterloh (Berichterstatterin)
Graf von Westphalen-Partner Bittner vertrat die Kläger bereits beim Verwaltungsgerichtsverfahren im Jahr 2006, ebenso Loschelder den Absatzfonds.
Während die Bundesregierung das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dagegen noch ohne externe Vertreter absolvierte, zog sie nun die Redeker-Partner Sellner und Karpenstein hinzu. Die Kanzlei berät den Bund häufig bei höchstrichterlichen Verfahren, beispielsweise vor gut einem Jahr bei der Klage der EU-Kommission gegen das deutsche Emissionshandelssystem vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG).
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 04. Februar 2008