Juve Plus KI-Musik vor Gericht

Raue-Mandantin Gema erzielt Etappensieg in Sachen KI-Musik

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat vor dem Landgericht München I einen Erfolg gegen das US-Unternehmen Suno erstritten. Die 42. Zivilkammer unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Elke Schwager gab der Klage weitgehend statt und sieht einen Verstoß gegen deutsches und US-Urheberrecht (Az. 42 O 763/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Suno betreibt ein KI-Tool, das durch Textbefehle komplette Songs erzeugt, einschließlich Gesang, Instrumentierung und Liedtexten. Die Gema, als Vertreterin der Rechte von gut 100.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlagen, wirft der Beklagten vor, das Repertoire ihrer Mitglieder systematisch für das Training des Systems genutzt zu haben.

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