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Das Landgericht Frankfurt gab Finflow, Betreiberin des Finanzportals Finanzfluss, und Mitgründer Thomas Kehl im Streit mit Meta weitgehend recht (Az. 2-06 O 234/25). Die Meta-Töchter Facebook und Instagram müssen weitere Fake-Inhalte mit Kehls Namen oder Bild sowie dem Kennzeichen Finanzfluss entfernen. Zudem sprach das Gericht den Klägern Auskunftsansprüche über Reichweite und Werbeeinnahmen der Fakes, künftigen Schadensersatz sowie eine Geldentschädigung für Kehl zu. Nach Auffassung des Gerichts haftet das soziale Netzwerk damit für entsprechende Rechtsverletzungen seiner Nutzer.