Juve Plus Plattform-Betreiberin vor Gericht

Gericht nimmt Meta im Streit mit Finanzportal das Haftungsprivileg

Fake-Ads mit dem Gesicht von Finanzfluss-Mitgründer Thomas Kehl kosten Meta vor dem LG Frankfurt Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Die Kammer überträgt die EuGH-Linie zu algorithmisch gesteuerten Plattformen auf ein soziales Netzwerk – mit Sprengkraft für weitere Verfahren.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Das Landgericht Frankfurt gab Finflow, Betreiberin des Finanzportals Finanzfluss, und Mitgründer Thomas Kehl im Streit mit Meta weitgehend recht (Az. 2-06 O 234/25). Die Meta-Töchter Facebook und Instagram müssen weitere Fake-Inhalte mit Kehls Namen oder Bild sowie dem Kennzeichen Finanzfluss entfernen. Zudem sprach das Gericht den Klägern Auskunftsansprüche über Reichweite und Werbeeinnahmen der Fakes, künftigen Schadensersatz sowie eine Geldentschädigung für Kehl zu. Nach Auffassung des Gerichts haftet das soziale Netzwerk damit für entsprechende Rechtsverletzungen seiner Nutzer.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema