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Amtsgericht Bremen hält Insolvenzantrag für unzulässig

Der Insolvenzkrimi um die German Property Group ist um ein weiteres Kapitel reicher: Das Amtsgericht Bremen hat nun den Insolvenzantrag zurückgewiesen, wogegen German Property sofortige Beschwerde eingelegt hat. In dem aus Verwaltersicht lukrativen Verfahren muss nun das Landgericht Bremen als übergeordnete Instanz entscheiden, ob das örtliche Verfahren mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Gerrit Hölzle von Görg fortgeführt werden kann.

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Gerrit Hölzle
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