Geschmackmuster

Apple droht bittere Niederlage gegen Samsung

Wende im Geschmacksmusterstreit um Tablet-Designs zwischen Apple und Samsung: Das Landgericht Düsseldorf hat alle Verfahren ausgesetzt, bis das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) über dort anhängige Nichtigkeitsklagen entscheidet (Az. 14c O293/11).

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Das Gericht ließ zudem schon jetzt durchblicken, dass Apple mit den Klagen auf Verletzung seiner Geschmacksmuster bei einer Fortsetzung des Verfahrens vermutlich wenig Erfolg haben dürfte. Anders als in dem Prozess in den USA, wo Samsung kürzlich zur Zahlung von über einer Milliarde US-Dollar Schadenersatz verurteilt wurde, sieht das LG Düsseldorf keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Rechte.

Streitig sind drei Geschmacksmuster zum Design von Tabletcomputern, die auch alle in dem in den USA anhängigen Hauptsacheverfahren Thema waren. Apple macht daraus zudem mehrere Ansprüche aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend. Zwei Geschmacksmuster haben nach Ansicht des Gerichts keinen Rechtsbestand, beim dritten erkennt es keine Verletzung.

Die Aussetzung ist in mehrfacher Hinsicht bedeutsam: Zum einen hat sich das Gericht für ganz Europa zuständig erklärt. Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des HABM auch in anderen Verfahren nichts geschehen wird. Die Entscheidung des HABM erwarten Beobachter frühestens für das kommende Frühjahr. Sie kann sich jedoch auch mehrere Jahre hinziehen. Experten halten es deshalb für möglich, dass das Verfahren aufgrund der schnellen Entwicklungszyklen von Tablets sogar insgesamt vor dem Ende steht.

Zum anderen überrascht die nahezu gegenläufige Einschätzung des deutschen Gerichts gegenüber dem US-Urteil.

Apple und Samsung stehen sich vor dem Düsseldorfer Landgericht derzeit auch in einem Designstreit um ihre Smartphones gegenüber. Hier verhandelt das Gericht am 23. Oktober.

Vertreter Samsung:
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Hamburg): Dr. Nadine Herrmann; Associates: Dr. Tina Steinke, Dr. Volker Rosengarten, Dr. Lennert Alexy.
Rospatt Osten Pross (Düsseldorf): Max von Rospatt, Stephan von Petersdorff-Campen, Eike Schaper

Vertreter Apple:
Freshfields Bruckhaus Deringer (Köln): Matthias Koch; Associates: Sebastian Böttger, Dr. Daniel Hötte, Dr. veronika Strnisková

Landgericht Düsseldorf, 14c. Zivilkammer
Johanna Brückner-Hofmann (Vorsitzende Richterin)

Matthias Koch
Matthias Koch

Hintergrund: Alle Beteiligten sind aus dem Markt bekannt. Auf Vertreterseite gab es wenig Überraschungen. Freshfields-Partner Koch betreute die Geschmacksmusterklagen des US-Konzerns bereits in den Verfügungsverfahren (mehr…, mehr…). Quinn Emanuel hat kürzlich die kompletten Geschmacksmusterklagen für Samsung übernommen (mehr…). Die US-Prozess-Boutique hatte erst vor Kurzem mit Allen & Overy-Anwälten in Hamburg eröffnet und nicht zuletzt dadurch Erfahrung im Geschmacksmusterrecht hinzugewonnen (mehr…). Zuvor war im Komplex gegen Apple die Düsseldorfer Patentboutique Rospatt Osten Pross auf rechtsanwaltlicher Seite gesetzt (mehr…), die nun weiterhin im Hintergrund tätig sind. 

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