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Gesetz vor dem Aus? Erster Provider wehrt sich erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit Unionsrecht vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren entschieden. Geklagt hatte der Münchner Internetprovider SpaceNet, der nun von der Pflicht zur anlasslosen Speicherung der öffentlichen IP-Adressen ausgenommen ist. Nun wird mit Spannung erwartet, wie sich die Bundesnetzagentur dazu verhält - denn ab 1. Juli 2017 müsste sie Verstöße gegen die Vorratsdatenspeicherung verfolgen.

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Matthias Bäcker
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