Juve Plus The ‚Gherkin‘

Commerzbank und Deutsche Bank wehren Schadensersatzklagen ab

Fast 9.000 Privatanleger erhalten keinen Schadensersatz aus einem fehlgeschlagenen Investment in den Londoner Büroturm ‚The Gherkin‘. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Kapitalanlegermusterverfahren, das sich gegen die Deutsche Bank und die Commerzbank richtete. 

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Foto: Andreas Anhalt, JUVE Verlag

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Die Parteien stritten nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) über die Richtig- oder Unrichtigkeit des Verkaufsprospekts der ‚IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG‘. Diese sollte als Fondsgesellschaft das vom Stararchitekten Norman Foster entworfene Londoner Bürogebäude  ‚The Gherkin‘ erwerben und halten.

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