Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Auslöser des Kostenstreits war eine markenrechtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Sportartikelherstellern und Dauerkontrahenten Puma und Adidas. Puma unterlag in der Sache vor dem Landgericht (LG) Hamburg, wehrte sich aber gegen die Kostenerstattung: Neben dem rechtsanwaltlichen Vertreter war auch die Leistung eines Patentanwaltes von der Adidas-Vertreterin abgerechnet worden. Das Landgericht hatte dies nicht beanstandet, da eine Norm im deutschen Markengesetz die grundsätzliche Erstattung von patentanwaltlichen Aufwendungen vorschreibt – unabhängig davon, ob diese im Einzelfall sinnvoll erscheint oder nicht. Die Gerichte durften dieser Norm gemäß – die es entsprechend auch im Design- und Patentrecht gibt – der Sinnhaftigkeit überhaupt nicht auf den Grund gehen.