Dolde, Redeker und Gronefeld erfolgreich für Land und BBI
Der Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) darf am Standort Schönefeld gebaut werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche. Allerdings knüpfte das Gericht die Erlaubnis für das zwei Milliarden Euro schwere Investitionsprojekt an strenge Auflagen zum Lärmschutz und einen begrenzten Nachtflugbetrieb.Für das größte Verfahren in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts waren aus Klagen von rund 4.000 Anwohnern und vier Gemeinden 110 Klagen ausgewählt worden, die in vier Musterverfahren verhandelt wurden. Die Kläger hatten eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens angestrebt.
Dies lehnten die Richter jedoch ab. Sie verwiesen darauf, dass der Standort Schönefeld nur dann rechtswidrig sei, wenn der von den Klägern favorisierte Standort Sperenberg die eindeutig bessere Variante wäre. Allerdings waren die Kläger mit Hilfsanträgen erfolgreich: Die Richter bemängelten die vorgesehenen Maßnahmen zum Lärmschutz als unzureichend. Außerdem muss der Nachtflugbetrieb eingeschränkt werden und das Land Brandenburg erneut über die Grenzziehung des Entschädigungsgebiets entscheiden.
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