Hanno Berger scheitert mit Beschwerde am Bundesverfassungsgericht
Die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
„Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist“, lautet die Begründung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, womit Bergers Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde (Az. 2 BvR 1816/23).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.